Datenschutz
A. Datenschutz-Richtlinie
Bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Daten erhalten Sie Auskunft durch unsere Geschäftsführung, Sie erreichen uns über die vorgenannten Kontaktdaten.Sie haben Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Für unser Unternehmen ist dies:
die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
10969 Berlin
Besuchereingang:
Puttkamerstr. 16-18
Tel.: +49 30 13889-0Fax: +49 30 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Eine Datenübermittlung findet an Versicherer/Dienstleister statt, um den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz einzudecken. Des Weiteren an öffentliche Stellen und Institutionen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Übersicht über die vorgestellten Geschäftspartner sowie Versicherer händigen wir auf Wunsch aus.
1. Geltungsbereich
Sie richtet sich insbesondere an:
Mitarbeiter, Kunden und Interessenten, Versicherer und Dienstleister.
Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte
- Zweckbindung personenbezogener Daten
- Transparenz
- Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- Sachliche Richtigkeit/Aktualität der Daten
- Vertraulichkeit bei der Datenverarbeitung
- Sicherheit bei der Datenverarbeitung
- Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten auf Anforderung
2. Begriffsdefinitionen (Art. 4 DS-GVO)
3. Erheben, Verarbeiten und Speichern personenbezogener Daten (Art. 5 + 6 DS-GVO)
Wir dokumentieren unsere Tätigkeit umfänglich über unser Maklerverwaltungsprogramm und halten konkrete Verfahrensanweisungen für die Ausführung unserer Aufträge vor. Profiling findet in unserem Unternehmen nicht statt. Die Daten werden ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken verarbeitet.
4. Verpflichtung auf Vertraulichkeit
5. Verarbeitungsübersichten (Art. 30 DS-GVO)
6. Beschaffung von Hard- und Software
7. Passwortrichtlinien
8. Technische und organisatorische Maßnahmen
9. Rechte von Betroffenen (Art. 12-23 DS-GVO)
- Der Betroffene kann Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über ihn zu welchem Zweck gespeichert sind. Falls im Arbeitsverhältnis nach dem jeweils anzuwendenden Arbeitsrecht weitergehende Einsichtsrechte in Unterlagen des Arbeitgebers (z.B. Personalakte) vorgesehen sind, so bleiben diese unberührt.
- Werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, muss auch über die Identität des Empfängers oder über die Kategorien von Empfängern Auskunft gegeben werden.
- Sollten personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sein, kann der Betroffene ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen.
- Der Betroffene kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Für diese Zwecke müssen die Daten für die Verarbeitung eingeschränkt (gesperrt) werden.
- Der Betroffene ist berechtigt, die Löschung seiner Daten zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten fehlt oder weggefallen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweck der Datenverarbeitung durch Zeitablauf oder aus anderen Gründen entfallen ist. Bestehende Aufbewahrungspflichten und einer Löschung entgegenstehende schutzwürdige Interessen müssen beachtet werden.
- Der Betroffene hat ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung seiner Daten mit Wirkung auf die Zukunft, das zu berücksichtigen ist, wenn sein schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation das Interesse an der Verarbeitung überwiegt. Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Durchführung der Verarbeitung verpflichtet.
- Der Betroffene hat ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Das bedeutet das Recht, die personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
- Der Betroffene hat ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in deren Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Kontaktdaten finden Sie zu Beginn der Beschreibung unserer Datenschutzorganisation.
10. Verfahren bei "Datenpannen" (Art. 33 DS-GVO)
Jeder Mitarbeiter soll seinem jeweiligen Vorgesetzten, der Geschäftsführung oder dem DSB unverzüglich Fälle von Verstößen gegen diese Datenschutzrichtlinie oder andere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzvorfälle) melden. Die verantwortliche Führungskraft ist verpflichtet, den DSB umgehend über Datenschutzvorfälle zu unterrichten.