Versicherungen für Sanitätshäuser

Umfassender Versicherungsschutz ohne branchentypische Lücken

Viele Inhaber und Inhaberinnen von Sanitätsfachhäusern setzen bei der Absicherung Ihrer Geschäfte auf klassische Gewerbeversicherungen ohne branchenspezifische Anpassungen. Auf diese Weise dürften Schäden aufgrund von Einbrüchen, Lecks in Wasserleitungen oder eines Feuers abgesichert sein. Doch darüber hinaus, insbesondere bei branchenspezifischen Risiken, werden diese Versicherungen den Bedarf von Sanitätshäusern in der Regel nicht entsprechen.

Wer kommt für Folgeschäden auf?

Eine häufige Lücke, die von gängigen Gewerbeversicherungen offen gelassen werden, sind Folgeschäden. Machen Sie bei Ihrem Geschäft die Probe: Wenn nach einem Wasserschaden Ihr Sanitätshaus für eine Woche geschlossen bleiben muss, weil die Reparaturen so lange dauern, ist dann der Betriebsausfall abgesichert? Denn in dieser Zeit müssen Sie als Inhaber oder Inhaberin für laufende Kosten - möglicherweise auch für die Renovierung - aufkommen, haben aber keine Einkünfte aus dem betreffenden Sanitätsfachhaus.

Ungesicherte Transporte und Unterversicherungen

Eine weitere Lücke im Versicherungsschutz betrifft Transporte. Dabei gehören Lieferungen sperriger Güter - zum Beispiel Rollstühle und Rollatoren - zum Alltag nahezu aller Sanitätsfachhäuser. Doch werden die transportierten Güter auf dem Weg zu Kunden oder zu Pflegeeinrichtungen beschädigt, besteht oft keine Absicherung.

Viele Versicherungskonzepte kennen die sogenannte Unterversicherungsklausel: Diese besagt, dass versicherte Gegenstände, deren Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts einen bestimmten Wert unterschreitet, nur noch zum niedrigeren Zeitwert ersetzt wird und nicht zum Neuwert. Meist liegt die Grenze bei 40 Prozent des Neuwerts, gelegentlich findet man auch andere Bestimmungen, die einen Zeitwertersatz bei einer 30-Prozent-Grenze ansetzen. Solche Regelungen sind übrigens auch bei Versicherungen weit verbreitet, die grundsätzlich einen Neuwertersatz vorsehen. Wird lediglich der Zeitwert ersetzt, müssen Inhaber und Inhaberinnen einen Großteil der Kosten für Neuanschaffungen aus eigener Tasche bezahlen. Solche Kosten müssen sehr oft getragen werden, wenn Schäden in orthopädischen Werkstätten auftreten. Denn dort sind meist Werkzeuge und Apparate in Gebrauch, die eine lange Lebensdauer haben. Deren Wert ab einem gewissen Alter aber "buchhalterisch" gegen null läuft.

Reicht die Versicherungssumme bei Haftungsfällen?

Insbesondere für Sanitätshäuser, die Prothesen herstellen, besteht ein weiteres Risiko, das sich zwar selten realisiert, aber exorbitante finanzielle Schäden nach sich ziehen kann. Die Rede ist von Haftungsschäden. Kommt es beispielsweise bei einem Kunden, der eine Prothese erhalten hat, zu Komplikationen, können unter Umständen die Produzenten der Prothese haftbar gemacht werden. In solchen Fällen kann es sehr schnell um sehr hohe Entschädigungssummen gehen, die Inhaber von Sanitätshäusern überfordern können.

Da die Kunden von Sanitätsfachhäusern in besonderem Maße ältere und gebrechliche Menschen sind, besteht auch ein höheres Unfallrisiko in Sanitätsfachhäusern. Auch hier können hohe Haftungsansprüche gestellt werden. Solche Ansprüche werden von Betriebshaftpflichtversicherungen reguliert. Doch sollte bei Sanitätshäusern geprüft werden, ob die Versicherungssummen der tatsächlichen Risikoexposition entsprechen. Erfahrungsgemäß sind die Deckungssummen oft zu niedrig kalkuliert.

Das sind einige wichtige Versicherungslücken, die immer dann auftreten, wenn Sanitätsfachhäuser nicht bedarfsgerecht versichert werden. Wir als Spezialist für die Absicherung des Gesundheitswesens zeigen Ihnen gerne, wie Sie Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht optimieren können.

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CuraSecur bietet mehr als "nur" Versicherungen

Um Sanitätsfachhäuser abzusichern, ist ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz unabdingbar. Doch wir von CuraSecur wissen auch, dass das allein nicht ausreicht. Deshalb stellen wir in Kooperation mit unseren Partnern viele weitere Serviceangebote zur Verfügung.

Selbstverständlich übernehmen wir, wenn Sie es wünschen, nach einem Schadensfall die Kommunikation mit dem Versicherer und die komplette Schadensabwicklung. Sie können sich dann um Ihr Sanitätshaus kümmern. Darüber hinaus sind wir in der Lage, Ihnen je nach Schadenslage unter anderem Schlossereien, Reinigungsfirmen, Glaser und IT-Experten zu vermitteln.

Unter unseren Kooperationspartnern finden sich außerdem auf das Gesundheitswesen spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater, Unternehmensberater, Innenarchitekten sowie Alarmtechniker.

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