Versicherungen für Arztpraxen
Die Absicherung für Arztpraxen muss passen
Wer eine Arztpraxis führt, muss sich auch um eine bedarfsgerechte Absicherung kümmern. In vielen Bundesländern steht hier an erster Stelle die Berufshaftpflichtversicherung. Diese wird von Berufsordnungen etwa in Hamburg, Bayern, und Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Die (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte schreibt in Paragraf 21 ebenfalls einen Haftungsschutz vor. Doch auch Ärzte und Ärztinnen, die ihren Sitz in einem Bundesland haben, in dem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung keine Pflicht ist, sollten auf diese Absicherung nicht verzichten. Denn ohne Haftpflicht stehen niedergelassene Ärzte und Ärztinnen bei mitunter exorbitanten Forderungen von Patienten schutzlos da. Eine Absicherung ist hier auch deshalb wichtig, weil das 2013 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten die Beweislast bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern unter bestimmten Voraussetzungen umkehrt. Das bedeutet, dass nicht mehr Patienten einen Fehler des behandelnden Arztes nachweisen müssen, sondern der betreffende Arzt muss beweisen, dass seine Arbeit dem aktuellen Standard medizinischer Behandlungen entsprochen hat und er zu dem infrage stehenden Eingriff befähigt war.
Ein verwandtes Thema ist der Rechtsschutz. Da in Deutschland die Zahl der Klagen gegen Ärzte und Ärztinnen tendenziell zunimmt, ist der Abschluss eines Rechtsschutzes und eventuell auch eines Spezial-Strafrechtsschutzes dringend zu empfehlen.
Praxiseinrichtung und medizinische Ausstattung
Eine faktisch unverzichtbare Absicherung ist zudem die Werteversicherung, die mitunter auch Inhaltsversicherung genannt wird. Sie dient dazu, Ausstattung und Einrichtung von Praxen vor Schäden abzusichern. Oftmals kommen hier jedoch unspezifische Gewerbeversicherungen zum Einsatz. Diese sind üblicherweise nicht konzipiert worden, um teure Arzttechnik und Medzinkühlschränke samt Inhalt abzusichern. Die Folgen: Nach einem Schaden - zum Beispiel durch ein Feuer, einen Wasserrohrbruch oder einen Einbruch - stellt sich heraus, dass die Versicherungssummen nicht ausreichen, um die zerstörte Einrichtung und Ausstattung zu ersetzen. Inhaber und Inhaberinnen der Praxis müssen deshalb ihre Reserven angreifen. Wer sich davor schützen will, muss eine angemessene Werteversicherung und eine Elektronikversicherung abschließen, die der spezifischen Risikolage von Arztpraxen gerecht werden.
Wenn die Praxis geschlossen bleiben muss
Eine unfreiwillige Praxisschließung kann durch verschiedene Ursachen erzwungen werden. Zum einen können größere Schäden - etwa durch einen Brand oder einen Wasserrohrbruch - den Praxisbetrieb stilllegen. Eine andere Ursache sind behördliche Anordnungen. Und schließlich kann es immer wieder vorkommen, dass Inhaber oder Inhaberinnen aus gesundheitlichen Gründen ausfallen. Solche Praxisausfälle bedeuten für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen immer eine besondere Belastung. Denn sie generieren keine Einkünfte, müssen aber laufende Kosten tragen. Zudem müssen nicht selten auch Aufwendungen getätigt werden, um die Ursachen für die Praxisschließung zu beheben. Einen Schutz vor diesen finanziellen Belastungen bieten Betriebsunterbrechungsversicherungen und Praxisausfallversicherungen.
Absicherungen für Ärztinnen und Ärzte
Ärzte und Ärztinnen sind für den Betrieb einer Praxis bekanntlich unverzichtbar. Fallen sie aus gesundheitlichen Gründen aus, können auch keine Einkünfte mehr generiert werden. Um den Lebensstandard in solchen Fällen so weit wie möglich zu erhalten, muss eine entsprechende Absicherung vorhanden sein. Handelt es sich um vorübergehende Erkrankungen sind hier vor allem Krankenversicherungen und Ertragsausfallversicherungen gefragt. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen soll die Kammerversorgung greifen. Doch deren Leistungskraft hat in den vergangenen Jahren in vielen Kammerbezirken deutlich abgenommen. Auch deshalb gewinnen Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Altersversorgungen an Bedeutung. Wir prüfen Ihre persönliche Absicherung auf mögliche Lücken und geben Ihnen bei Bedarf verlässliche Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Vorsorge.
Cyber-Sicherheit und Datenschutz
Mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ein weiteres Risiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte entstanden. Technische Defekte, aber auch Hackerangriffe und Schadprogramme können Praxen lahmlegen und die Sicherheit von sensiblen Patientendaten gefährden. Da bei Datenschutzverletzungen hohe Bußgelder drohen, sollten Praxisinhaber und Praxisinhaberinnen zumindest dieses Risiko mit einer entsprechenden Cyber-Police entschärfen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, sich gegen Defekte der IT, gegen Angriffe von außen und finanzielle Folgen von Datenschutzverletzungen zu schützen.
Damit sind wohl die wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte genannt. Doch je nach individueller Praxisausrichtung und Lebenssituation können weitere oder modifizierte Absicherungslösungen notwendig werden. Deshalb sollten Ärzte und Ärztinnen immer auf das Know-how von spezialisierten Beratern setzen, die sich nicht nur in Versicherungsfragen, sondern auch im Gesundheitswesen auskennen und sich bei Ihnen vor Ort über die Ausgangslage informieren. Nur Berater die über diese Qualifikationen verfügen, können Mediziner bedarfsgerecht absichern.
Ihr direkter Draht zu CuraSecur
Sie wollen mehr wissen über die Möglichkeiten einer umfassenden und sachgerechten Absicherung von Arztpraxen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind in Berlin und Brandenburg für Sie da. Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Versicherungscheck.
DenPhaMed - die deutschlandweite Informations- und Beratungsplattform für niedergelassene Ärzte
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Unser besonderer Service für Arztpraxen
Um die berufliche Existenz von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen sowie deren Mitarbeiter abzusichern, ist ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz notwendig. Doch wir von CuraSecur wissen auch, dass es damit allein noch nicht getan ist. Deshalb halten wir in Kooperation mit Geschäftspartnern viele weitere Serviceangebote vor.
Selbstverständlich übernehmen wir, wenn Sie es wünschen, nach einem Schadensfall die Kommunikation mit dem Versicherer und die gesamte Schadensabwicklung, damit Sie sich ganz um Ihre Praxis kümmern können. Zudem haben Sie die Sicherheit, dass Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und etwaige Fristen nicht übersehen werden.
Darüber hinaus sind
wir in der Lage, Ihnen im Großraum Berlin und in Brandenburg viele
weitere Dienstleister zu vermitteln, die, wenn es nötig ist, kurzfristig
zur Verfügung stehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Schlosser,
Reinigungsfirmen oder IT-Spezialisten handeln.
Nicht zuletzt können
wir Ihnen auch Kontakte zu spezialisierten Innenarchitekten,
Alarmtechnik-Experten sowie zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Unternehmensberatern herstellen. Sie benötigen Unterstützung, die nichts
mit Versicherungsfragen zu tun hat? Dann fragen Sie einfach in unserem
Büro nach. In den meisten Fällen können wir unkompliziert helfen.