Versicherungen für Zahnarztpraxen

Auf ihre Versicherung müssen sich
Zahnärzte verlassen können

Die Praxis eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin ist nicht mit einem Bürobetrieb oder einem Handwerksunternehmen gleichzusetzen. Denn Zahnmediziner nehmen nicht nur diffizile Behandlungen an Patienten vor, die viel Fingerspitzengefühl verlangen, sondern ihre Praxen weisen mit den kostspieligen Behandlungseinheiten und einem umfassenden Wasserversorgungssystemen auch eine ganz spezifische Risikoexposition auf. Diese Besonderheiten von Zahnarztpraxen müssen von Versicherungen bedarfsgerecht abgedeckt werden. Ist das nicht der Fall, bleiben niedergelassene Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen nach Schäden oft ohne angemessenen Versicherungsschutz zurück.

Hohes Haftungsrisiko

Es ist kein Zufall, dass die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für niedergelassene Zahnärzte verpflichtend festlegt. Konkret heißt es in Paragraf 4: "Der Zahnarzt muss gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit versichert sein. Mit der Meldung bei der Kammer und auf Verlangen der Kammer hat der Zahnarzt seine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen."

Folgt man einschlägigen Statistiken, dann besteht für Zahnärzte und Zahnärztinnen ein überdurchschnittlich hohes Haftungsrisiko. Anders gesagt: Zahnmediziner werden vergleichsweise oft mit Forderungen auf Wiedergutmachung von Patienten konfrontiert. Und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt zu dem Ergebnis, dass bei Zahnärzten in 40 Prozent aller Vorwürfe eine haftungsbegründende Kausalität festgestellt wird. Daher ist eine bedarfsgerechte Haftpflichtversicherung zumindest für selbstständige Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen unverzichtbar. Angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen sollten mindestens Ihre Absicherung durch den Arbeitgeber prüfen. Erweist sich der Schutz als lückenhaft, ist eine eigene Haftpflicht. Die die vorhandenen Lücken stopft, dringend angeraten.

Werte in Ihrer Zahnarztpraxis sind oft nicht abgesichert

Die zweite wichtige Versicherung schützt die Praxiswerte oder den Inhalt der Praxen. Üblicherweise ist von Inhaltsversicherung oder Werteversicherung die Rede. Zudem wird als Ergänzung in aller Regel noch eine Technikversicherung nötig sein, um die (medizin-)technische Ausrüstung abzusichern. Ein besonderes Risiko, auf das Zahnärzte und Zahnärztinnen achten sollten, ist der Zeitwertersatz. Selbst Versicherungen, die grundsätzlich einen Neuwertersatz zusagen, kennen in ihren Bedingungswerken einen sogenannten Zeitwertvorbehalt. Der besagt üblicherweise, dass versicherte Gegenstände, deren Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts unter 40 Prozent des Neuwerts gesunken ist, nur noch zum niedrigen Zeitwert ersetzt werden müssen. Bei Praxen mit älteren Behandlungseinheiten führt diese Klausel dazu, dass kein Behandlungsstuhl nach einem Schadensfall vollständig ersetzt wird. Inhaber und Inhaberinnen müssen Kredite aufnehmen oder Reserven angreifen, um neue Behandlungsstühle kaufen zu können. Das ist nur ein Beispiel für drohende Absicherungslücken bei nicht bedarfsgerechten Versicherungen. Wir von CuraSecur vermitteln Ihnen nur solche Versicherungslösungen, die den Bedarf von Zahnarztpraxen und ihren Inhabern wirklich decken.

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DenPhaMed – die Informations- und Beratungsplattform für niedergelassene Zahnärzte

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Wer kommt für die Kosten eines Praxisausfalls auf?

Größere Schadensereignisse, behördliche Anordnungen und gesundheitliche Probleme beim Praxisinhaber oder bei der Praxisinhaberin: Das sind die wohl die wichtigsten Ursachen für Betriebsunterbrechungen bei Zahnarztpraxen. Der Ausfall von Arztpraxen bedeutet für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte immer eine besondere finanzielle Belastung. Schließlich werden keine Einkünfte erzielt, die laufenden Kosten müssen aber weiterhin beglichen werden. Darüber hinaus müssen oft noch Mittel aufgewendet werden, um die Ursachen des Praxisausfalls zu beheben. Wer sich in so einer Situation auf einen Versicherungsschutz verlassen kann, übersteht solche Krisen deutlich besser. Aus diesem Grund sollte der Abschluss einer Praxisausfallversicherung zumindest geprüft werden.

Ohne Arzt oder Ärztin keine Praxis

Das wohl wichtigste Kapital eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin ist die Gesundheit und – damit eng verbunden – die Arbeitsfähigkeit. Doch Unfälle und Krankheiten können die Berufsfähigkeit von niedergelassenen zeitlich befristet oder sogar dauerhaft infrage stellen. Neben der Krankenversicherung gilt hier vor allem die Kammerversorgung als Absicherung. Doch etliche Kammerlösungen haben in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer finanziellen Leistungsstärke eingebüßt. Auch deshalb sollte geprüft werden, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und eine zusätzliche Altersversorgung zur Sicherung des Lebensstandards notwendig sind.

Cyber-Attacken und defekte Festplatten

Schadprogramme, die Patientendaten verschlüsseln und damit eine Zahnarztpraxis lahmlegen, sensible Patientendaten, die die Praxis verlassen und defekte IT-Geräte: Moderne Technik macht die Arbeit in Zahnarztpraxen deutlich leichter, aber auch anfälliger. Da bei Verletzungen des Datenschutzes zudem hohe Geldbußen möglich sind, sollten niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen die Absicherung der Praxis-IT in Betracht ziehen. Auch weil nahezu alle Experten davon ausgehen, dass die Risiken, die aus der Digitalisierung erwachsen, in Zukunft noch zunehmen werden. Wir von CuraSecur beraten Sie gerne und zeigen Ihnen berufsspezifische Versicherungslösungen.

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CuraSecur bietet weitere Serviceleistungen

Um die berufliche Existenz von niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie deren Mitarbeiter abzusichern, ist ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz unabdingbar. Doch wir von CuraSecur wissen auch, dass das allein nicht ausreicht. Deshalb stellen wir in Kooperation mit unseren Partnern zusätzliche Serviceangebote zur Verfügung.

Selbstverständlich übernehmen wir, wenn Sie es wünschen, nach einem Schadensfall die Kommunikation mit dem Versicherer und die gesamte Schadensabwicklung. Sie können sich ganz um Ihre Praxis kümmern. Wir sorgen dafür, dass etwaige Fristen bei der Schadensregulierung eingehalten werden.

Darüber hinaus steht uns ein Netzwerk von Partnern zur Verfügung, deren Leistungen wir Ihnen jederzeit vermitteln können: Das Spektrum umfasst unter anderem Reinigungsfirmen (auch zertifizierte Hygienesanierer), Alarmtechniker, IT-Spezialisten und Glaser. Aber auch Innenarchitekten, Unternehmens- und Steuerberater sowie auf Gesundheitsthemen spezialisierte Rechtsanwälte gehören zu unseren Partnern.

Acquastop für Zahnarztpraxen

Wasserschäden müssen zu den berufsspezifischen Risiken von Zahnarztpraxen gezählt werden. Zwar kommt es selbstverständlich auch bei anderen Unternehmen zu Wasserrohrbrüchen oder Hochwasserschäden, doch in Zahnarztpraxen sind deutlich mehr Wasserleitungen und Wasserschläuche vorhanden als in vielen anderen Unternehmen. Damit steigt aber auch das Risiko eines Wasserschadens, der zudem leicht weitere Folgeschäden nach sich ziehen kann – wenn beispielsweise eine Behandlungseinheit in Mitleidenschaft gezogen wird. Dank eines Netzwerkpartners können wir unseren Kunden zu vergünstigten Konditionen einen Acquastop-Schutz vermitteln.

Sie benötigen Unterstützung, die nichts mit Versicherungsfragen zu tun hat? Dann fragen Sie einfach in unserem Büro nach. In den meisten Fällen können wir unkompliziert helfen.