Sprengt das ApoVWG Ihren Versicherungsschutz?

08.07.2026

Mehr Impfungen und neue pharmazeutische Dienstleistungen: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eröffnet Apotheken neue Möglichkeiten. Inhaberinnen und Inhaber, die diese Chancen nutzen möchten, müssen notwendige Fortbildungen organisieren, zusätzliche Räume bereitstellen sowie erforderliche Geräte und Einrichtungsgegenstände anschaffen. Für einen rechtssicheren und reibungslosen Apothekenbetrieb reicht das jedoch nicht aus. 

Wer das Leistungsspektrum einer Apotheke erweitert, muss auch den Versicherungsschutz überprüfen lassen. Impfungen, Blutabnahmen und Diagnosen erhöhen das Haftungsrisiko. Ist die Betriebshaftpflicht dafür noch ausreichend? Werden neue Räume angemietet, ist dies dem Versicherer zu melden. Zusätzliche Räume und neue Ausstattung können zudem die bisherigen Grenzen der Inhaltsversicherung sprengen. Werden Gesundheitsdaten im Klartext verarbeitet und gespeichert, sollte eine bedarfsgerechte Cyber-Police bestehen. Und nicht zuletzt müssen in der Regel auch Datenschutz und Qualitätsmanagement angepasst werden.

Sie wollen Ihre Versicherungssituation, Ihren Datenschutz und/oder Ihr Qualitätsmanagement prüfen lassen? Dann stehen wir gerne zur Verfügung.

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